Wissenschaft im Fokus
Clapham, P. & K.
Van Waerebeek (2007): Bushmeat and bycatch: the sum
of the parts. – Molecular Ecology 16 (13): 2607-2609.
Wildtierfleisch und Beifang: Die Summe aller Teile
In vielen Entwicklungsländern trägt die Tötung wild lebender
Tiere zur kommerziellen Vermarktung (der Buschfleischhandel) signifikant zum
Rückgang der Biodiversität bei und spielt vermutlich die bedeutendste
Rolle für die Bedrohung und das Überleben vieler uns bekannter
Populationen. Davon betroffen sind maritime Spezies wie die Cetaceen (Wale),
Meeresschildkröten und Sirenen (maritimes Buschfleisch), was bei der
Diskussion über diese Problemstellungen oft vergessen wird. Die Erfassung
des Buschfleischhandels und die Einschätzung seiner Auswirkungen sind
überall schwierig, denn selbst die besten visuellen Inspektionen der
Fleischmärkte erlauben es nicht, die gefundenen Fleischmengen einer
bestimmten Menge an Individuen (quantitativ) zuzuordnen. In dieser Ausgabe von
Molecular Ecology, beschreiben
Baker et al. eine
äußerst zuverlässige Methode zur Erfassung: Die molekulare
Identifikation der kommerziell angebotenen Produkte, die von einer stark
ausgedünnten Population von Minkwalen vor Südkorea stammen, durch eine
Kombination von Genotypisierung und Fang-Wiederfang-Methode. Mit dieser
Methodenkombination lässt sich nicht nur die Anzahl der Individuen, sondern
auch die Dauer für die Produkte von diesen Individuen im Handel sind
erfassen.
Anmerkung von H.-J. Bidmon:
Dieses Editorial hat das Ziel, die Vorzüge dieser neuen Methode
hervorzuheben und klar zu machen, dass die Methode nicht nur für Wale und
Meerstiere einsetzbar ist, wobei sich die Editoren hier auf die Arbeit von
Baker, C. S., J. G. Cooke, S. Lavery, M. L. Dalebout, Y.
Ma, N. Funahashi, C. Carraher & R. L. Brownell (2007): Estimating the
number of whales entering trade using DNA profiling and capture-recapture
analysis of market products. Molecular Ecology 16 (13): 2617-2626 beziehen. Da
sich diese Arbeit ausschließlich mit dem legalen und illegalen Fang von
Minkwalen beschäftigt, werde ich hier das Abstract nicht wiedergeben,
jedoch etwas zur Methode schreiben. Die Autoren dieser Arbeit haben über 5
Jahre hinweg in regelmäßigen Abständen auf den
Fleischmärkten Walfleisch sowie andere Walprodukte gekauft (dieser Teil der
Methode wird hier als Fang-Wiederfang-Methode bezeichnet). Aus den gekauften
Produkten haben sie die mitochondriale DNS isoliert und anhand der
Genotypisierung die Anzahl der unterschiedlichen Individuen (Wale) bestimmt, von
denen das angebotene Fleisch und die sonstigen Produkte stammten. Sie fanden
dabei z. B. in einer Untersuchungsphase 205 distinkte DNS Profile in 289
verschieden Produkten (Fleisch, Souvenirs, etc) die aus Walen gewonnen und
angeboten werden. Sie errechneten daraus auch, für wie lange Produkte, die
von einem einzelnen Individuum stammen, durchschnittlich angeboten werden, und
ermittelten eine Halbwertszeit von 1,82 Monaten. Allerdings was noch bedeutender
ist, die Anzahl der ermittelten Individuen lag bedeutend höher als die
offiziellen Handelszahlen, denn offiziell waren während 1999-2003 458
Minkwale erlegt worden, wobei die Wissenschaftler aber zeigen konnten, dass sie
in ihren frisch gesammelten Proben Produkte von 827 Walen identifizieren
konnten. Insofern scheint die Methode wirklich zu weitreichenderen Erkenntnissen
zu führen, um die wahren Ausmaße von Bestandsbedrohungen zu erfassen.
Die Autoren verweisen selbst darauf, dass man mit dieser
Nicht-invasiven-Genotypisierung auch den Handel mit lebenden Tieren besser
kontrollieren kann (Blut- bzw. Speichelproben genügen; siehe dazu auch
Bulté et al. (2006): An improved blood
sampling technique for hatchling emydid turtles. – Herpetological Reviews
37: 318-319. oder WiF-Archiv). Mit dieser Methode
ließen sich auch Schildkrötenprodukte auf den verschiedensten
Märkten Asiens und anderswo ermitteln, um genauere Zahlen gerade für
die großen Fluss- und Meeresschildkröten zu erfassen, die vermutlich
auch in Einzelteile zerlegt feil geboten werden. Allerdings wenn man mal davon
ausgeht, dass man dazu kein Fleisch braucht, sondern ein wenig Blut von noch
lebenden Tieren genügt, könnte man damit auch den Handel mit lebenden
Tieren überwachen, ja sogar feststellen, ob angebliche Nachzuchten wirklich
von bestimmten Eltern abstammen oder ob angebliche Geschwister oder
Halbgeschwister tatsächlich miteinander verwandt sind oder aus einer
bestimmten Population oder Zuchtlinie stammen. Hier tun sich Möglichkeiten
auf, die wirklich für den Naturschutz und das Artenschutzmanagement einen
Schritt vorwärts bedeuten, um zu verlässlicheren Daten zu kommen,
obwohl ich mir auch vorstellen kann, dass die Zukunftsaussichten, die sich
daraus ergeben können, noch so manchem oder gar so mancher Institution
Kopfzerbrechen und Erklärungsnöte bereiten könnten. Aber wie die
Arbeit zeigt, lässt sich die Zukunft nicht aufhalten und wenn die
Herausgeber solcher Journale die Bedeutung dieser Methoden durch entsprechende
Editorials würdigen, darf man sicher sein, dass darauf auch zukünftig
verstärkt zurückgegriffen wird.
Solche genetischen zum Teil nicht-invasiven (selbst Kotproben genügen)
Untersuchungen sind heute schon Standardverfahren, die relativ preiswert sind
(siehe Berorelle et al. (2007) Genetische Studien
an Westlichen Landschildkröten. – Marginata 4 (3): 49-53) und somit
durchaus auch Schwellenländern eingesetzt werden können. Bedenkt man,
dass man Blut oder Speichelproben nehmen kann und einfach auf einem Filterpapier
trocknen kann, um sie nicht unter Feldarbeitsbedingungen kühlen zu
müssen, so kann jeder Feldherpetologe haltbare Proben von bedrohten
Individuen z.B. in einem Gebiet oder Naturschutzreservat sammeln und später
zur Genotypisierung weiterleiten. Dieser genetische Fingerabdruck würde
auch den Transponder, wie er z. B. von den Amerikanern in den wild lebenden
Glyptemys muhlenbergii
eingesetzt wird, und die damit verbundenen
Risiken erübrigen. Diese genetischen Fingerabdrücke kann man in
nationalen oder gar internationalen Datenbanken (Vielleicht CITES-Datenbank,
EMBL-Datenbank etc.) speichern (genauso wie die Polizei genetische
Fingerabdrücke in Straftäterdateien speichert). Führt ein
Händler nun geschützte Arten ein, oder will ein Privatmann ein
Exemplar einer geschützten Art anmelden, bräuchte man bei der
Anmeldung nur um eine Speichel- bzw. Blutprobe bitten. Etwa drei Tage
später wüsste man, ob der genetische Fingerabdruck zu einer aus einem
Zoo entwendeten Schildkröte passt oder ob es sich um ein Schmuggeltier
handelt, dass zwei Jahre zuvor schon mal in einem südostasiatischen oder
madagassischen Naturschutzgebiet erfasst worden war. Anhand der mitochondrialen
DNS könnte man sehr wahrscheinlich selbst legale oder illegale Jungtiere
einem bestimmten Elterntier zuordnen, wenn es in der Datenbank erfasst ist
(Gaur et al. (2006): The origin of Indian Star
tortoises (Geochelone elegans
) based on nuclear and mitochondrial DNA
analysis: A story of rescue and repatriation. Conservation Genetics 7 (2):
231-240 oder Abstract SiF 3 (3) 2006). Für
Arten wie Astrochelys yniphora
, Heosemys depressa
und etliche
andere könnte sich der Aufwand lohnen, und es lägen eindeutige Daten
vor, die belegen würden, als wie wirkungsvoll sich so manche
Schutzmaßnahme in welchem Land erweist. Auch bei Bestandserfassungen
könnte man auf aufwändige Dokumentationen verzichten, denn bei Bedarf
würde die Überprüfung der Speichelproben der vorhandenen Tiere
zuverlässigere Daten liefern, als ganze Bilderstapel aus diversen
Fotodokumentationen. Sicherlich will niemand den totalen Überwachungsstaat,
aber dennoch sollte man sich darüber im Klaren sein, welch neue
Möglichkeiten die für ein modernes, zeitgemäßes
Artenschutzmanagement entwickelten wissenschaftlichen Methoden bieten.
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