Wissenschaft im Fokus
Nijman, V. & C. R.
Shepherd (2007): Trade in non-native, CITES-listed,
wildlife in Asia, as exemplified by the trade in freshwater turtles and
tortoises (Chelonidae) in Thailand. – Contributions to Zoology 76 (3):
207-211.
Handel mit nicht-einheimischen bei CITES-gelisteten
Wildtieren in Asien, exemplarisch dargestellt am Beispiel am Beispiel von
Süßwasserschildkröten und Landschildkröten (Chelonidae) in
Thailand
In 1973 wurde die Convention in International Trade in Endangered Species of
Wild Fauna and Flora (CITES) gegründet, um den internationalen
Wildtierhandel zu regulieren und um zu verhindern, dass Arten (ökonomisch
und biologisch) aussterben. Der Handel mit Süßwasserschildkröten
und Landschildkröten ist in Asien sehr hoch, wodurch das Überleben
vieler Arten bedroht ist. In 2006 und 2007, während dreier
Überprüfungen in den Märkten von Chatuchak und Bangkok, Thailand,
dokumentierten wir einen signifikant hohen Anteil von nicht einheimischen Arten
von Schildkröten im Heimtierhandel, die bei CITES gelistet sind. Wir
dokumentierten insgesamt 688 Individuen aus 19 Spezies aus verschiedensten
Regionen dieser Erde, von denen viele als global vom Aussterben gefährdet
gelten. Am häufigsten fanden wir drei Arten aus Madagaskar und Afrika, z.
B. die Strahlenschildkröte,
Geochelone radiata, die
Spornschildkröte,
G. sulcata und die Pantherschildkröte
G. pardalis. Fünf der nachgewiesenen Arten waren bei CITES auf
Anhang I gelistet, so dass für diese Arten der internationale Handel
ausgeschlossen sein sollte, zusätzlich waren sechs weitere Arten auf Anhang
II oder Anhang III gelistet, die eigentlich nur unter regulierten Bedingungen
gehandelt werden dürften und eine registrierte Einfuhr solcher Arten nach
Thailand hat es offiziell während der letzten sechs Jahre auch nicht
gegeben. Die CITES I gelisteten Arten waren nicht teuerer als solche, die in
CITES Anhang II und III gelistet sind, es gab auch keine Beziehung zwischen dem
Verkaufspreis und der Anzahl angebotener Arten und Exemplare. Diese hohe Anzahl
an verfügbaren illegalen Tieren macht deutlich, wie unzureichend die
Kontrollen der Händler durch die jeweiligen Gesetzgeber in den
exportierenden Ländern und in Thailand sind. Wir schließen daraus,
dass der Handel mit diesen Arten und in diesem Volumen für die Arterhaltung
bedenklich ist, so dass wir dafür plädieren, die Effektivität von
CITES dadurch zu erhöhen, dass die Unterzeichnerstaaten das Ausmaß
des internationalen Handels mit Süßwasser- und Landschildkröten
endlich zur Kenntnis nehmen und entsprechend handeln.
Anmerkung von H.-J. Bidmon:
Ein Thema und Anliegen, das seit Jahren diskutiert wird und wohl nie
befriedigend gelöst werden wird. Warum? Zum einen sicherlich weil in der
dritten Welt und den Schwellenländern zur Kontrolle die Ressourcen fehlen
und eine andere Einstellung zum Umgang mit den Kreaturen herrscht. Zum zweiten
weil auch in den entsprechenden Gremien, die für die Schutzbestimmungen
zuständig sind, zu viel Uneinigkeit herrscht und wirtschaftliche
Eigeninteressen, wenn auch nur inoffiziell im Vordergrund stehen und zum dritten
weil es an vernünftigen Konzepten mangelt, insbesondere in den Ländern
der dritten Welt und den Schwellenländern, Naturschutzmaßnahmen
sinnvoll und vor allem auf einer langfristig und auf der einheimischen
Bevölkerung basierend zu koordinieren. (siehe
Fordham, D. A., A. Georges & B. Corey (2007):
Optimal conditions for egg storage, incubation and post-hatching growth for the
freshwater turtle, Chelodina rugosa
: Science in support of an
indigenous enterprise – Aquaculture 270 (1-4): 105-114 oder
WiF-Archiv) Aber auch die Systematik trägt zu
dieser inkonsequenten Uneinigkeit bei, denn wenn ich gerade die jüngste
Kurzmitteilung von Le, M., W. P. McCord & J. B.
Iverson (2007): On the paraphyly of the genus Kachuga
(Testudines: Geoemydidae). – Molecular Phylogenetics and Evolution 45:
398-404 (Zusammenfassung im WiF-Archiv) ansehe und
über die darin geäußerten Empfehlungen nachdenke, frage ich
mich, ob diese Art der Systematik wirklich der Erhaltung von
Schildkrötenarten dient oder ob sie die Sache nur bewusst so verwirrend
machen will, dass sich keine offizielle Stelle mehr damit in konsequenter Weise
im Sinne einer Handelskontrolle auseinandersetzen kann. Von rein
wissenschaftlicher Seite mag es zwar ein berechtigtes Interesse geben, diese
biologisch-systematischen Sachverhalte aufzuklären, aber dann sollte man
das wissenschaftsintern angehen. Rein praktisch für die Erhaltung von
Schildkröten messe ich dem eine weitaus geringere Rolle bei, denn auch
Hybridisierungen scheinen zur normalen Biologie von Schildkröten zu
gehören (siehe Bowen, B. W. & S. A. Karl
(2007): Population genetics and phylogeography of sea turtles. – Molecular
Phylogenetics and Evolution 16 (23): 4886-4907 oder Abstract in
SiF 5 (1) 2008). Wenn man aber diese Ergebnisse
als Empfehlung zur Suche uneindeutiger Arten öffentlich macht und zudem
darauf verweist, dass bezüglich der betroffenen Arten taxonomische
Uneinigkeit besteht, ist das für den praktischen Naturschutz und die
Handelskontrollen klar kontraproduktiv, denn Zollbeamte und Gesetzeshüter,
die sich praktisch mit der Umsetzung von Schutzbestimmungen auseinandersetzen
müssen, brauchen Klarheit. Jegliche Art der systematischen Uneindeutigkeit
kann ja von den Anwälten der Händler dazu benutzt werden, die
CITES-Bestimmungen in letzter Konsequenz auszuhebeln. Gerade dieser letzte Punkt
betrifft noch nicht einmal die Schwellenländer wie Thailand, nein hier
sollte man auch auf die reichen Industrienationen verweisen, weil der
größere Profit der in diesen Ländern zu erzielen ist,
natürlich auch die entsprechenden Rechtsmittel mit einbezieht. Man sollte
mal ernsthaft darüber nachdenken, ob in diesen Entscheidungsgremien –
auch bei CITES – nicht auch Personen sitzen, die mit genau diesem Handel
in der Vergangenheit gut verdient haben. Denn letztendlich sind es immer noch
Neubeschreibungen (auch wenn sie zweifelhafter Natur sind) und Schutzstatuten,
die die Preise in die Höhe treiben. Gerade weil für diese neuen Arten
innerhalb solcher Komplexe (Artengruppen) die CITES-Bestimmungen ja noch nicht
greifen (siehe dazu Rivalan, P., V. Delmas, E. Angulo, L.
S. Bull, R. J. Hall, F. Courchamp, A. M. Rosser & N. Leader-Williams
(2007): Can bans stimulate wildlife trade? Proactive management of trade in
endangered wildlife makes more sense than last-minute bans that can themselves
increase trading activity. – Nature 447: 529-530, oder
WiF-Archiv). Einmal ganz praktisch in Bezug auf die
aktuelle Arbeit bezogen: Wie soll sich ein thailändischer Zollbeamter
verhalten, wenn in seinen Richtlinien zur Amtsausführung Geochelone
radiata
als CITES Anhang I Spezies und Geochelone pardalis als CITES Anhang
II Spezies gelistet sind, die offiziellen, gültigen Export- bzw.
Importpapiere aber auf Astrochelys radiata
bzw. Stigmochelys
pardalis
ausgestellt sind, die vielleicht auf seiner Liste der
geschützten Arten noch gar nicht aufgeführt sind? Ich gehe mal davon
aus, dass es blauäugig wäre zu glauben, dass die Leute, die am
Geschäft interessiert sind diese Unsicherheitslücken bei der
Artbezeichnung nicht ausnutzen und immer dann einen Im- bzw. Exportversuch
starten, wenn neue Namensänderungen auftauchen, da sie genau wissen, dass
es in Verwaltungen seine Zeit braucht, bis die Veränderungen bis zum
letzten Gesetzeshüter durchgedrungen sind. Sind nicht auch einige froh,
dass ein deutscher Systematiker mal G. platynota
eine zeitlang als
G. elegans platynota
beschrieben hatte? Sicher sind die Systematiker
mit ihrer Wissenschaft nicht schuld daran, dass Geschäftemacher ihre
aktuellsten Erkenntnisse missbrauchen, aber dennoch entbindet das weder die
Systematiker noch die Politiker davon, sich Gedanken zur praktikablen
Lösung des Problems zu machen.
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