Wissenschaft im Fokus
Perez, M., R.
Bour, J.
Lambourdiere, S.
Samadi & M. C.
Boisselier (2006): Isolation and characterization
of eight microsatellite loci for the study of gene flow between Testudo
marginata and Testudo weissingeri (Testudines: Testudinidae)
– Molecular Ecology Notes 6 (4): 1096-1098.
Isolierung und Charakterisierung von acht
Mikrosatelliten-Loci zum Studium des Genflusses zwischen Testudo
marginata und Testudo
weissingeri (Testudines: Testudinidae)
Der taxonomische Status der griechischen
Testudo-Spezies, der
Breitrandschildkröten (
Testudo marginata
Schoepff, 1793) und der
Zwergbreitrandschildkröte (
Testudo weissingeri
Bour, 1995), ist immer noch umstritten. Um nun den
Genfluss (Austausch) zwischen diesen griechischen
Testudo-Spezies zu
analysieren, charakterisierten wir acht polymorphe Mikrosatellitenmarker und
untersuchten damit 32 Individuen. Die Anzahl der Allele pro Genlocus schwankte
zwischen zwei und 19. Die beobachteten Heterozygotien variierten zwischen 0,235
und 0,830. Diese Mikrosatelliten-Loci wurden auch erfolgreich an sieben nahe
verwandten Spezies der Testudinidae getestet. Dieses Set von Mikrosatelliten
stellt ein effektives Handwerkszeug dar, um die genetische Differenzierung
zwischen den Arten der Testudinidae aufzuklären.
Anmerkung von H.-J. Bidmon:
Hierbei handelt es um eine sehr schöne, saubere Arbeit zur Beschreibung
und Zurverfügungstellung von Gensequenzen zur Untersuchung der
Verwandtschaftsverhältnisse der Testudo-Spezies. Neben den
Genannten wurden die Mikrosatelliten auch an T. hermanni,
T. boettgeri, T. kleinmanni, T. anamurensis,
T. graeca ibera, T. g. nabeulensis und A. horsfieldii
kazachstanica getestet. Allerdings vermisst man sowohl im Titel als auch im
Text eine klare Angabe, ob man klare Belege für die Aufrechterhaltung von
T. weissingeri als eigenständige Art erzielen konnte, denn deren
Existenz war ja eigentlich anhand der Befunde von
Fritz et al. (2005): Molecular Phylogenetics and
Evolution 37 (2): 389-401 oder WiF-Archiv) widerlegt.
Dennoch sind solche Arbeiten wichtig, zum einen zur Charakterisierung und
Abklärung von Arten, zum andern zur Analyse von Populationsstrukturen und
direkten Verwandtschaftsbeziehungen. Allerdings zeigen die
widersprüchlichen (oder besser gesagt ergänzenden Befunde) an, dass
man eigentlich eine neue klare Definition benötigt, um klare Aussagen
machen zu können, ab wann es sich um eine neue Art handelt. Diese
molekulargenetischen Techniken haben ihre Vorteile und die bestehen darin
geringste Unterschiede im Genom sehr präzise zu lokalisieren und
signifikante Unterschiede dingfest zu machen. Allerdings finden sich solch
signifikanten Unterschiede nicht nur zwischen klar abgrenzbaren Arten, sondern
auch zwischen Unterarten und zwischen verschiedenen Populationen innerhalb ein-
und derselben Spezies (siehe Gaur et al. oder
Schildkröten im Fokus 03/2006). Der
Artbegriff muss aber durch eine allgemeingültige Definition klar definiert
sein! Und genau an dieser Stelle liegt das eigentliche Problem, denn wir
können nicht anfangen, anhand einiger signifikanter molekularbiologischer
Unterschiede wahllos neue Arten abzugrenzen, die sich weder geographisch, noch
klar morphologisch von der Ursprungsart unterscheiden und vielleicht nur durch
Unterschiede auf Populationsniveau abzugrenzen sind oder durch morphologische
und/oder physiologische Biotopanpassungen sich etwas von der Nominatform
unterscheiden. Denn der Artbegriff hat ja eine gewisse Allgemeingültigkeit
und da muss ich ganz klar sagen, dass sich T. marginata und
T. weissingeri wohl in Bezug auf alle bislang beschriebenen
Charakteristika weit weniger von einander unterscheiden, als wir das zum
Beispiel für den Menschen kennen, denn da wird man unschwer feststellen,
dass es zwischen Europäern, Asiaten, Afrikanern und etlichen ethnischen
Gruppen sowohl morphologische wie physiologische Unterschiede gibt, die sich
auch auf molekulargenetischer Basis nachweisen lassen. Dennoch gibt es meines
Wissens keine wissenschaftlichen Bestrebungen aufgrund dieser Unterschiede die
Art Homo sapiens in mehrere Unterarten oder gar Arten aufzuspalten. Der
neue Artbegriff sollte aber für alle Spezies einschließlich unserer
eigenen Art gelten. Insofern müssen wir uns schon fragen, sind diese im
vorliegenden Fall für Schildkröten erarbeiteten molekulargenetischen
Daten eine Sammlung interessanter Unterschiede, die zur Charakterisierung von
Verwandtschaften oder Lokalformen nützlich sind, aber noch viel zu
unstrukturiert sind, um damit eine wirklich allgemeingültige neue
Definition für eine Art bzw. Arten vorzunehmen?
Ungeachtet dessen liefern diese Methoden aber ganz klar das Handwerkszeug zur
Abklärung von direkten Verwandtschaftsbeziehungen, dass heißt, dass
man mit diesen Daten in nicht allzu ferner Zukunft in der Lage sein wird,
Mutterschaftsnachweise, Vaterschaftstests und sogar
Populationszugehörigkeiten für Einzelindividuen der verschiedensten
Spezies nachzuweisen (für etliche ist es ja heute schon möglich siehe
WiF-Archiv: Thema: Genetik). Wenn einmal die
Sequenzen bekannt sind, nach denen man bei den einzelnen Arten suchen muss, um
diese Feststellungen zu treffen, kann das jedes molekulargenetische Institut,
das heute in der Lage ist Vaterschaftstests durchzuführen, denn mittels der
PCR-Technik kann man sich alle publizierten Gensequenzen (Marker) selbst
herstellen. Damit wird es, wie für den Menschen längst üblich,
möglich anhand von Vergleichsproben (Speichelproben, Blutproben)
Identitäten und eventuell sogar die Herkunft
(Populationszugehörigkeit) von illegalen Tieren festzustellen. Ebenso wird
es wohl sowohl für Privatleute als auch für Zuchtbuchvereinigungen
möglich werden, Zuchttiere, die bestimmten Populationen angehören, zu
identifizieren und zu Zuchtgruppen zusammenzustellen. Sie fragen nach dem Preis?
Nun der wird vom Markt bestimmt, aber letztendlich, wenn sich einige Labore (die
z. B. heute mittels PCR-Technik Herpesdiagnostik machen) darauf spezialisiert
haben werden, dürften die Kosten nur unwesentlich höher als für
einen humanen Vaterschaftstest liegen, aller Voraussicht nach sind sie billiger,
denn auch in der Humandiagnostik wird meist für die Formulierung des
Gutachtens mehr berechnet, als was der eigentliche Test gekostet hat und eine
Begutachtung wäre ja nur im Falle von Straftaten und kriminaltechnischen
Ermittlungen notwendig.
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